Zertifizierungsentscheidungen · ISO/IEC 17021-1
Zertifizierungsentscheidungen sind Teil des Prozesses – ein Zertifikat zu erteilen, auszusetzen oder zu entziehen. Jede Entscheidung wird neutral und unabhängig gefällt.
Grundlage jeder Zertifizierungsentscheidung ist die vollständige Übergabe aller Auditunterlagen durch den Lead Auditor. Ein unabhängiger, hierzu autorisierter Entscheider bewertet diese anhand einer standardisierten Checkliste – und trifft die Entscheidung: Erteilung, Erteilung mit Auflagen oder Ablehnung. Das Ergebnis wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt und im Dokumentenmanagementsystem archiviert.
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Wer ein Audit durchgeführt hat, entscheidet nicht darüber. Diese strukturelle Unabhängigkeit ist die Grundlage dafür, dass jedes von uns ausgestellte Zertifikat gegenüber Kunden, Behörden und Versicherern standhält.
Vor jeder Aussetzung oder Zurückziehung hört die Zertifizierungsstelle die betroffene Organisation an – es sei denn, die Dringlichkeit lässt dies nicht zu. Eine Aussetzung tritt ein, wenn Zertifizierungsanforderungen dauerhaft oder schwerwiegend nicht erfüllt werden, Überwachungsaudits nicht fristgerecht durchgeführt werden können, Informationspflichten verletzt werden oder die Organisation selbst darum ersucht.
Bei einer Aussetzung ist das Zertifikat vorübergehend ungültig; die Nutzung des Zertifizierungszeichens ist untersagt. Die Organisation erhält eine Frist von maximal vier Monaten zur Behebung. Wird diese nicht eingehalten, folgt die Zurückziehung. Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen erfolgt der Entzug ohne Aufschub.
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Wir hören zuerst zu, bevor wir handeln. Jede Entscheidung über Aussetzung oder Entzug trifft kompetentes Personal, das am betroffenen Audit nicht beteiligt war – dokumentiert, nachvollziehbar, anfechtbar.
Nicht jede Abweichung erfordert den vollständigen Zertifikatsentzug. Sind nur bestimmte Teile des zertifizierten Managementsystems nicht mehr konform oder werden nicht mehr angewendet, kann die Zertifizierungsstelle den Geltungsbereich gezielt einschränken. Die Entscheidung basiert auf objektiven Nachweisen und folgt den Anforderungen nach ISO/IEC 17021-1, Abschnitt 9.6.5.
Die geänderte Geltungsbereichsdefinition wird in den Zertifizierungsunterlagen und im öffentlich zugänglichen Zertifikatsverzeichnis dokumentiert. Eine Einschränkung schützt den verbleibenden zertifizierten Bereich – und erhält den Wert des Zertifikats dort, wo die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
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Eine Einschränkung ist kein Automatismus. Wir prüfen auf Basis objektiver Nachweise, welcher Teil des Geltungsbereichs tragfähig bleibt – und schützen damit, was Sie sich aufgebaut haben.
Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen und Beschwerden von Kunden oder anderen Parteien müssen schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe eingereicht werden – per Formular, per E-Mail an beschwerde@aaa.ms oder einspruch@aaa.ms.
Die Bearbeitung erfolgt durch Personen, die am ursprünglichen Prozess nicht beteiligt waren. Alle relevanten Unterlagen werden berücksichtigt, die Vertraulichkeit des Beschwerdeführers gewahrt. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt; der Beschwerdeführer erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Diskriminierende Maßnahmen gegen Beschwerdeführer sind ausgeschlossen.
Alle Einsprüche und Beschwerden werden jährlich ausgewertet. Die Erkenntnisse fließen in den Managementreview ein.
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Wer sich beschwert, darf keine Nachteile fürchten. Jedes Verfahren wird vertraulich behandelt und von jemandem entschieden, der nicht Teil des ursprünglichen Prozesses war.