Advanced Audit and Analytics GmbH

Zertifizierungsentscheidungen · ISO/IEC 17021-1

Entscheidungsprozesse – wenn die Zertifizierung auf dem Prüfstand steht.

Zertifizierungsentscheidungen sind Teil des Prozesses – ein Zertifikat zu erteilen, auszusetzen oder zu entziehen. Jede Entscheidung wird neutral und unabhängig gefällt.

Trennungsprinzip konsequent umgesetzt Anhörung vor Aussetzung/Entzug Max. 4 Monate Aussetzungsfrist ISO/IEC 17021-1 konform
Entscheidung 01 · Zertifikatserteilung

Jede Entscheidung wird von jemandem getroffen, der nicht dabei war.

Grundlage jeder Zertifizierungsentscheidung ist die vollständige Übergabe aller Auditunterlagen durch den Lead Auditor. Ein unabhängiger, hierzu autorisierter Entscheider bewertet diese anhand einer standardisierten Checkliste – und trifft die Entscheidung: Erteilung, Erteilung mit Auflagen oder Ablehnung. Das Ergebnis wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt und im Dokumentenmanagementsystem archiviert.

unser Beitrag

Wer ein Audit durchgeführt hat, entscheidet nicht darüber. Diese strukturelle Unabhängigkeit ist die Grundlage dafür, dass jedes von uns ausgestellte Zertifikat gegenüber Kunden, Behörden und Versicherern standhält.

ENTSCHEIDUNG AUDITOR ENTSCHEIDER ERTEILUNG ! AUFLAGEN ABLEHNUNG
AUSSETZUNG ZERTIFIKAT AUSGESETZT MAX. 4 MONATE WIEDER- HERST. ZURUECK- ZIEHUNG ANHOERUNG VOR ENTSCHEIDUNG
Enscheidung 02 · Aussetzung & Entzug

Vorübergehend ungültig oder dauerhaft entzogen – mit klaren Regeln und Fristen.

Vor jeder Aussetzung oder Zurückziehung hört die Zertifizierungsstelle die betroffene Organisation an – es sei denn, die Dringlichkeit lässt dies nicht zu. Eine Aussetzung tritt ein, wenn Zertifizierungsanforderungen dauerhaft oder schwerwiegend nicht erfüllt werden, Überwachungsaudits nicht fristgerecht durchgeführt werden können, Informationspflichten verletzt werden oder die Organisation selbst darum ersucht.

Bei einer Aussetzung ist das Zertifikat vorübergehend ungültig; die Nutzung des Zertifizierungszeichens ist untersagt. Die Organisation erhält eine Frist von maximal vier Monaten zur Behebung. Wird diese nicht eingehalten, folgt die Zurückziehung. Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen erfolgt der Entzug ohne Aufschub.

unser Beitrag

Wir hören zuerst zu, bevor wir handeln. Jede Entscheidung über Aussetzung oder Entzug trifft kompetentes Personal, das am betroffenen Audit nicht beteiligt war – dokumentiert, nachvollziehbar, anfechtbar.

Entscheidung 03 · Einschränkung des Geltungsbereichs

Nicht alles muss weg – manchmal reicht eine präzise Eingrenzung.

Nicht jede Abweichung erfordert den vollständigen Zertifikatsentzug. Sind nur bestimmte Teile des zertifizierten Managementsystems nicht mehr konform oder werden nicht mehr angewendet, kann die Zertifizierungsstelle den Geltungsbereich gezielt einschränken. Die Entscheidung basiert auf objektiven Nachweisen und folgt den Anforderungen nach ISO/IEC 17021-1, Abschnitt 9.6.5.

Die geänderte Geltungsbereichsdefinition wird in den Zertifizierungsunterlagen und im öffentlich zugänglichen Zertifikatsverzeichnis dokumentiert. Eine Einschränkung schützt den verbleibenden zertifizierten Bereich – und erhält den Wert des Zertifikats dort, wo die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.

unser Beitrag

Eine Einschränkung ist kein Automatismus. Wir prüfen auf Basis objektiver Nachweise, welcher Teil des Geltungsbereichs tragfähig bleibt – und schützen damit, was Sie sich aufgebaut haben.

GELTUNGSBEREICH VOLLST. 5 PROZESSE EINGESCHR. 3 PROZESSE DOKUMENTIERT IM ZERTIFIKATSVERZ.
EINSPRUCH / BESCHWERDE 30 TAGE EINGANG PRUEFUNG UNABHAENGIG VERTRAUL. ANALYSE JAEHRLICH ENTSCHEID.
Einsprüche & Beschwerden

Wir hören zu – und handeln.

Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen und Beschwerden von Kunden oder anderen Parteien müssen schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe eingereicht werden – per Formular, per E-Mail an beschwerde@aaa.ms oder einspruch@aaa.ms.

Die Bearbeitung erfolgt durch Personen, die am ursprünglichen Prozess nicht beteiligt waren. Alle relevanten Unterlagen werden berücksichtigt, die Vertraulichkeit des Beschwerdeführers gewahrt. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt; der Beschwerdeführer erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Diskriminierende Maßnahmen gegen Beschwerdeführer sind ausgeschlossen.

Alle Einsprüche und Beschwerden werden jährlich ausgewertet. Die Erkenntnisse fließen in den Managementreview ein.

unser Beitrag

Wer sich beschwert, darf keine Nachteile fürchten. Jedes Verfahren wird vertraulich behandelt und von jemandem entschieden, der nicht Teil des ursprünglichen Prozesses war.